Unterstützung, damit Sie für Ihr Recht kämpfen können

Bis es zu einem Streik kommt, muss viel passieren. Trotzdem ist der Streik als ultima ratio bei der Durchsetzung von Arbeitnehmerinteressen keine Seltenheit. Eine Tarifverhandlung ohne das Recht auf Streik wäre nicht mehr als ein kollektives Betteln beim Arbeitgeber. Allein in den letzten beiden Jahren mussten über eine halbe Million Beschäftigte in den Ausstand treten, um ihren Forderungen Gehör zu verschaffen.
Gut, wenn man dann auf den Schutz von ver.di bauen kann. Denn: Wenn es hart auf hart kommt und der Arbeitgeber die Entgeltzahlung einstellt, hilft ver.di, dass die finanziellen Einbußen der Streikenden möglichst gering bleiben.
Als Mitglied erhalten Sie im Streikfall finanzielle Unterstützung. Das gilt natürlich auch, wenn Sie im Zusammenhang mit gewerkschaftlichen Arbeitskampfmaßnahmen ausgesperrt werden.
Und selbstverständlich helfen wir auch allen Mitgliedern, die wegen ihres Eintretens für gewerkschaftliche Forderungen vom Arbeitgeber entlassen oder anders gemaßregelt werden sollen.

Wie hoch ist die ver.di-Streikunterstützung und wie berechnet sich diese?

Die Höhe der Streikunterstützung errechnet sich wie folgt: Durchschnittsbeitrag des Mitgliedes x Stundenfaktor x 40 / arbeitsvertragliche Wochenarbeitszeit. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird ein Zuschlag von 2,50 Euro gezahlt.