Bei der Ausübung Deiner Tätigkeit kommt es zu einem Hundebiss. Für den Arbeitgeber ist dies zwar ein Arbeitsunfall, jedoch wird gegen den Hundehalter nichts unternommen. 

Mit dem ver.di Rechtsschutz kannst Du jedoch Schmerzensgeld vom Hundehalter einfordern!

Bei jedem Arbeitsunfall ist ein Besuch des Arztes ratsam. Je genauer der Hundebiss vom behandelten Arzt dokumentiert wird, umso besser. Das Gutachten vom Arzt, eine Kopie der letzten Lohnbescheinigung und die beigefügten Formblätter schickst Du bitte ausgefüllt an uns zu. Wir kümmern uns um alles weitere…

 

Rechtschutz-Antrag

Schmerzengeld-Fragebogen

 

 

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